Die Finanzierung
Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Alle Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung werden direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10% geht zu Lasten unserer Klienten und wird von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Wir arbeiten mit allen schweizerischen anerkannten Krankenkassen zusammen, die unsere Leistungen gemäß Artikel 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung anerkennen.
Auch Selbstzahler sind willkommen und können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Für Tarife und weitere Zusatzleistungen bitten wir um eine Anfrage.
Grundversicherung
Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung
Selbstbehalt
10% gesetzlicher Selbstbehalt zu Lasten der Klientel
Selbstzahler
Auch ohne ärztliche Verordnung — kontaktieren Sie uns für Tarife